Wissenwertes
Bis zur Gemeindereform 1972 war die Gemeinde Sahrendorf/Schätzendorf für die Unterhaltung der Feuerwehr zuständig, seitdem ist die Samtgemeinde Hanstedt für die Unterhaltung der Feuerwehren verantwortlich. Die Samtgemeinde Hanstedt unterhält zur Zeit 15 Freiwillige Feuerwehren.
Die Aufgaben der Feuerwehren wachsen stetig. In der Vergangenheit war es die Brandbekämpfung. Jetzt haben die Hilfeleistungen bei der Zahl der Einsätze die Brandeinsätze überholt. Ob es die Katze auf dem Baum, vollgelaufene Kellerräume, Bäume auf Straßen und im hohen Maße der Straßenverkehr ist, die Feuerwehr ist stets für die Bevölkerung bereit. Und neue Aufgaben kommen hinzu. Durch den Schrumpfungsprozess der Bundeswehr übernimmt die Feuerwehr einen großen Teil des Katastrophenschutzes. So ist die Wehr in die Personalreserve der Kreisbereitschaft eingeteilt. In Rahmen der Deichverteidigung wäre dann das Einsatzgebiet im Einsatzfall im Landkreis Lüneburg, bei der Ortschaft Artlenburg. Und wenn die Freiwillige Feuerwehr gerufen wird, sind alle Mitglieder bereit, egal was sie gerade tun, zu jeder Tages- und Nachtzeit, unentgeltlich Dienst für den Nächsten zu verrichten.
Bis 1966 galt die Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 1958, die dann durch das Feuerschutzgesetz abgelöst wurde. Im gleichen Jahr wurde der Monatsdienst eingeführt, indem jeden Monat Aus- und Weiterbildung durchgeführt wird. Für das Fehlen auf Monatsdiensten ist seit 1972 ein Fehlgeld zu entrichten. Seit 1966 wurden auch fördernde Mitglieder in die Feuerwehr aufgenommen, die mit einem finanziellen Beitrag die Feuerwehr unterstützen.
Nicht nur für die aktiven Kameraden, sondern auch für die fördernden Mitglieder ist die Mitgliedschaft in der Wehr interessant. So werden jährlich ein Kameradschaftsabend, ein Feuerwehrball, ein Grillabend und ein Adventkaffee durchgefüht.
Nach Fertigstellung des neuen Gerätehauses 1981 wurde 10 Jahre lang ein Tag der offenen Tür mit Wanderrallye durchgeführt. Diese waren stets Mittelpunkte im hiesigen Dorfleben.
Hilfeleistungen werden seit Jahrzehnten durchgeführt. Hierzu zählen vielseitige Dienste bei Ausrichtungen des hiesigen Reitvereins, Gesangvereins und des Fördervereins Schwimmbad Egestorf. Auch bei Stars und Politikern haben wir für die notwendige Sicherheit gesorgt. Herausheben möchten wir die Begleitung unseres damaligen Bundespräsidenten Carstens und dem Sänger Heino in der Sudermühle. Auch der bekannte Bandleader James Last mit seiner Band war in Schätzendorf zu Gast.
Eine Großzahl von Spenden durch Bewohner unserer Orte konnte zur Anschaffung von feuerwehrtechnischen Geräten benutzt werden. Hierfür möchten wir, auf diesem Wege noch einmal bei Allen die unsere Wehr finanziell unterstützen, herzlich danken!
Jetzt können Sie ein bisschen schmunzeln! Sie finden jetzt zwei Dienstberichte aus dem Jahr 1968, diese Dienstberichte in der Abschrift der Text ist dem Original detailgetreu übernommen!
1. Bericht
.............................................................................................Sahrendorf , d. 4. August 1968
...................................................................................................................................................................Ort.............................Datum
1. Ort des Dienstes: Gerätehaus
2. Art des Dienstes: Monatsdienst
3. Dauer des Dienstes: vom: 9°° Uhr bis: 12°° Uhr
4. Iststärke am Tage des Dienstes:
Davon fehlten
Entschuldigt:
Unentschuldigt:
mithin Dienststärke:
5. Die Leitung des Dienstes hatte: W. Ahlers ........Gem.Brdmst.
....................................................................................................Name............................. Dienstgrad
6. Dienstverlauf: Gerätehaus aufgeräumt. Gerold Lüllau mähte Tödters Wiese m. Trecker u. Rotor, die übrigen standen rum und guckten zu. Da kam Tischler-Heinrich und bat uns seine Garage aufzusetzen. Wir waren mit Eifer dabei, doch setzten wir das Ding verkehrt herum, die Tür nach hinten. War das ein Gaudi! Erst ein Kasten Bier bewirkte, dass die Garage im Handumdrehen auf den richtigen Platz stand.
7. Besondere Vorkommnisse:
8. Bemerkungen: Das abgemähte Gras soll am Mittwoch 7. VIII. abgeräumt u. verbrannt werden. Für die Gruppe jeden Sonntag u. Dienstag Übungsdienst bis 1. IX (Fleestedt)
........................................................................Aufgestellt von:...
...............................................H. Brosch.
.................................................................................( Name) .
........................................................LM.
.............................................................................(Dienstgrad)
................................................................................................................................................................Pattensen, d. 7. Juli 1968
........................................................................................................................................................................Ort ....................Datum
1. Ort des Dienstes: Pattensen - Festwiese
2. Art des Dienstes Kreisfeuerwehrtag 1968
mit Ausscheidungs- Wettkämpfen der Unterkreis-Sieger
3. Dauer des Dienstes: vom: ..................Uhr bis: ..................................Uhr
4. Iststärke am Tage des Dienstes: ..
Davon fehlten:
Entschuldigt:
Unentschuldigt:
mithin Dienststärke: ...
. Die Leitung des Dienstes hatte:
....................................................Name .............................................................................................Dienstgrad
6. Dienstverlauf:13°° Antreten zum Umzug durch das Dorf. 14°° Beginn der Wettkämpfe. Beim Auslosen bekamen wir den 34. Platz, durch Tausch mit der Lübberstedter Gruppe kamen wir auf den 31 Pl. Lübberstedt bekam dafür unsere TS. Zur Vorsicht wurde „Hans Eidig“ vergraben. H.J. Isernhagen wurde zum Kalfaktor bestimmt und durfte vor der Übung nur 1 Fl. Bier pr. Mann ausgeben. Als wir unsere Übung in 53 Sek. fehlerfrei absolviert hatten, ging das große Wurstbraten los.
Hildegard Tödter hatte uns nicht nur Bratwürste und Bier mitgegeben, sondern sogar ihre-Magret als Marketenderin.
„Hans Eidig“ wurde ausgegraben, das Bier freigegeben und die Würste verzehrt. Es war ein großes Schmausen. Auf der Siegerehrung wurden wir als 6. Siegergruppe (447 Pkt.) proklamiert. Wir brachten einen schönen Silberpokal mit nach Hause, den Hansi Studtmann noch einige Male nachfüllen musste.
...........................................................Aufgestellt
...........................................................(Name)..
....................................................H. Brosch.
............................................................LM.
.....................................................(Dienstgrad)
P.S. Hans Eidig ist der Markennahme eines Korns der damals in der Kornbrennerei Salzhausen hergestellt wurde, heute gibt es diese Brennerei nicht mehr.
Aufzeichnungen der Wehr wurden leider bei einem Diebstahl entwendet, so dass schriftliche Dokumente aus der Gründerzeit nicht mehr vorhanden sind. Auch durch die Kriegswirren des zweiten Weltkrieges sind Unterlagen verschwunden. Während des Weltkrieges änderte sich auch der Name der Feuerwehr in die Bezeichnung Feuerlöschpolizei, in der die alten, nicht mehr kriegsdiensttauglichen Männer Dienst machen mussten. Auch kurz nach dem Krieg war der Neuaufbau der Feuerwehr schwierig, denn die englische Besatzungsmacht sah deutsche Männer in Uniform nicht gern. Doch die Feuerwehr wurde von den daheim gebliebenen Männern und den nach und nach zurückkehrenden Männern wieder neu formiert.
TSA ca. 1960
Links Ersatz-TSF- VW T2 aus Evendorf. Rechts TSF -VW T1 von 1964 beim Wechsel im Jahr 1983
Dies verringerte unsere Ausrückzeiten erheblich. Nach 20 Jahren Dienstzeit wurde das Fahrzeug gegen ein gebrauchtes Fahrzeug der Wehr Evendorf ersetzt. Die Gemeinde hatte trotz Proteste der Wehr derzeit keinen finanziellen Rahmen für eine Neuanschaffung. Es handelte sich bei diesem Fahrzeug ebenfalls um einen VW-Bus mit TSF T Ausstattung.
TSF VW-LT bei der Übergabe 1989
Fahrgestell TGL 8.180 von MAN und Aufbau von der Firma ADIK
Mannschaftsfoto ca. 1995
Mannschaftsfoto 2019
(davor nicht bekannt)
Wer die Wehr vor Hermann Witte geführt hat, ist uns leider nicht bekannt. Im Jahr 1936 wurde Feuerwehrhauptmann Witte aufgrund politischer Unzuverlässigkeiten vom Amt entbunden. In den Kriegsjahren des 2. Weltkrieges wurde die Leitung kommissarisch von der Feuerlöschpolizei übernommen. Bis zur Gebietsreform 1972 wurde der Wehrführer als Gemeindebrandmeister tituliert. Jetzt ist die Bezeichnung des Wehrführers Ortsbrandmeister. Die Technisierung der Wehr wurde in der Amtszeit von Wilhelm Ahlers vorangetrieben. Zum Beispiel wurde in dieser Zeit der Funksprechverkehr eingeführt, ohne den Einsätze heute nicht mehr denkbar wären. Unter der Führung von Gustav Tödter wurde das neue Gerätehaus erstellt. Er wurde 1997 zum Ehrenortsbrandmeister ernannt. Wilhelm Ahlers wurde aufgrund seiner Verdienste in der Wehr 1999 ebenfalls zum Ehrenortsbrandmeister ernannt. Unser ehemaliger Ortsbrandmeister Klaus Stöckmann war Gemeindebrandmeister bis 2013 der Samtgemeinde Hanstedt.
1931
Ollsen, Hofstelle
Undeloh, Hofstelle
Beide Hofstellen brannten an einem Tag, was für eine Wehr mit Handdruckspritze mit Pferdegespann und Hanfschläuchen durchaus eine Herausforderung darstellte.
1934
Ollsen, Hofstelle
Ollsen, Hofstelle
1947
Gasthof Sudermühlen
1949
Schätzendorf, Wohn- und Wirtschaftsgebäude nach Blitzschlag
1965
Schätzendorf, Hofstelle Garbers, die Feuerwehr befand sich auf einem Ausflug nach Helgoland
1966
Sahrendorf, Viehstall
1967
Schätzendorf, Reetgedecktes Wohnhaus
1968
Thiesenberg, Haus brannte bis auf die Grundmauern ab, da kein Löschwasser vorhanden war
1970
Sahrendorf, Viehteil
1975
Gasflasche brennt in der Schmiede in Schätzendorf
Waldbrand in der “Naht“ bei Sahrendorf
Etliche Entstehungswaldbrände in der Gemeinde durch Brandstiftung, an einem Tag. Schließlich großer Wald- und Flächenbrand in Mehningen (Wesel). Fast alle Landkreisfeuerwehren waren mit im Einsatz.
Scheunenbrand in Egestorf
1985
Schätzendorf, Wirtschaftsgebäude
1990
Reetdachstuhlbrand eines Einfamilienhauses in Sahrendorfer Ortskern
1992
Sudermühlen, Waldbrand, ca. 2,5 Hektar
Sahrendorf, Turnierplatz, Waldbrand
1993
Egestorf, Kaufhaus
Schätzendorf, Reiterhof Scheunenbrand
Evendorf, Scheune
1997
Hanstedt, Hofstelle Vick, Scheune
1998
Egestorf, Wohngebäude
1999
Egestorf, Gaststätte
2000
Scheunenbrand in Egestorf
2001
Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses in Evendorf
2009
Scheunenbrand in Nindorf
2010
Brand einer Heizungsanlage in Ollsen bei 12 Grad minus
2011
Dachstuhlbrand eines Einfamilienhauses in Ollsen
2013
Dachstuhlbrand eines Geschäftshauses in Undeloh
2014
Dachstuhlbrand Cafe und Hostell in Egestorf
2021
Scheunenbrand in Ollsen
Wenn sich auf Autobahnen, oder anderen Straßen ein Stau bildet, ist sofort eine Rettungsgasse zu bilden! Dies ist auch schon bei stockenden Verkehr zu berücksichtigen! Bei zweispurigen Fahrbahnen fahren die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen ganz nach links und die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen so weit wie möglich rechts! Der Standstreifen ist dabei freizuhalten! Bei drei, oder mehrspurigen Fahrbahnen wird die Rettungsgasse zwischen dem ganz linken und dem nächstliegenden Fahrstreifen gebildet. Auch hier fahren die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen ganz nach links und alle anderen Fahrzeuge auf ihren Fahrstreifen so weit wie möglich rechts! Die Rettungsgasse ist auch dann freizuhalten, wenn bereits Einsatzfahrzeuge diese passiert haben, denn in der Regel folgen noch weitere Rettungskräfte! Denken Sie daran, dass für die Unfallopfer jede Minute überlebenswichtig sein kann! Weitere Infos unter "Sonstige Links"
Die Fahrzeuge auf unseren Straßen werden immer mehr und der Parkraum immer wenniger, daher kommt es immer häufiger zu Behinderungen der Rettungskräfte. Beim Abstellen Ihres Fahrzeuges, achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug Einsatzkräfte nicht behindern! Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in einer Feuerwehrzufahrt. Bei engen Straßen ist eine Straßenbreite von mindestens 3m für die Einsatzfahzeuge freizuhalten! Auch Kreuzungen und Straßeneinmündungen sind freizuhalten! Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug nicht auf einem Hydranten abgestellt wird! Gerade die Unterflurhydranten sind nicht immer gleich sichtbar, achten Sie hier auf Hinweisschilder! Weitere Infos unter "Sonstige Links"
Installieren sie in Ihrer Wohnung Rauchmelder. Die meisten Brandopfer schliefen beim Ausbruch des Feuers. Sie sind nicht an der Einwirkung der Flammen gestorben, sondern an den Rauchgasen. Eine schlafende Person kann den Rauch nicht wahrnehmen, sie wird im Schlaf bewusstlos und stirb an den giftigen Rauchgasen. Bereit 3 Atemzüge können tödlich sein! Rauchmelder können die Bewohner rechtzeitig warnen, somit haben diese die Möglichkeit das Gebäude zu verlassen. Rauchmelder sind eine gute Investition zur eigenen Sicherheit!
Seit März 2012 besteht in Niedersachsen die Rauchwarnmelderplicht für Neubauten! Ab November 2012 für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015! Rauchwarnmelder müssen im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren angebracht werden! Dies wird in den §§ 44 (NBauO) Niedersächsischen Bauordnung beschrieben!
Zur Zeit werden keine Kontrollen durchgeführt, ob und wo Rauchwarnmelder installiert worden sind! Sollten aber bei einem Brand Personen zu Schaden kommen, könnte ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden! Versicherungen können im Schadenfall die Leistungen kürzen! Sind keine Rauchwarnmelder installiert, liegt ein Verstoß gegen die Bauordnung vor! Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in der Bauordnung sind Bestandteile der Versicherungsbedingungen der Wohngebäude und Hausratsversicherungen! In Mietwohnungen ist für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder der Vermieter zuständig! Hierzu gehört die Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel! Die Wartungskosten können über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden! In Eigenheimen ist der Eigentümer für die Unterhaltung der Rauchmelder zuständig!
Wenn Sie Rauchwarnmelder installieren, achten Sie auf das Prüfzeichen EN 14604! Es gibt Rauchwarnmelder mit Vernetzung über Verkabelung oder Funk, sowie nicht vernetzte Geräte! Für welches Gerät Sie sich entscheiden ist ihnen überlassen! Vernetzte Rachwarnmelder haben den Vorteil, dass Sie auch alarmiert werden wenn in einem anderen Bereich des Gebäudes ein Feuer entsteht! Auch im Bereich der Energieversorgung sind unterschiedliche Geräte auf dem Markt! Es gibt Rauchmelder mit wechselbaren Batterien, oder fest eingebaute Batterien! Bis zu 10 Jahren Batterielaufzeit sind bei einigen Geräten möglich! Um die Funktionssicherheit zu gewährleisten sollten die Melder alle 10 Jahre ausgetauscht werden! Es sind Geräte für unter 10,-€ auf dem Markt erhältlich! Von diesen ist abzuraten! Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, ihr Schornsteinfeger ist zum Beisspiel ein Ansprechpartner!
Lassen Sie brennende Kerzen nie ohne Aufsicht! Wenn sich der Adventskranz, oder der Weihnachtsbaum schon länger in der Wohnung befindet erhöht sich die Brandgefahr extrem! Auch eine elektrische Beleuchtung kann einen Brand auslösen! Stellen sie Löschmittel bereit (z.B. Eimer mit Wasser)!
Benutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk und beachten Sie die Bedienungsanleitung! Altersangaben der Feuerwerkskörper beachten! Nicht zugelassenes Feuerwerk ("so genannte Polenböller") können lebensgefährlich sein und der Besitz, die Benutzung kann strafrechtliche Folgen haben!
Feuerwerk, dass nicht gezündet hat, nicht noch einmal versuchen zu anzuzünden! Achten Sie auf Ihre Mitmenschen! Sorgen Sie bei Feuerwerksraketen auf eine sichere Startvorrichtung und achten Sie auf eine gefährdungsfreie Flugbahn! Beachten Sie die vorgeschriebenen Abstände zu Krankenhäuser, Altersheimen und reetgedeckten Häusern!
Verlassen Sie den Raum und schließen die Tür. Informieren Sie andere Personen die sich im Gebäude aufhalten! Alarmieren Sie die Einsatzkräfte über die Notrufnummer 112! Machen Sie genaue Angaben über den Einsatzort, über die Anzahl von verletzten oder gefährdeten Personen, wenn möglich über Art und Umfang des Brandes (z.B. Kellerbrand, Dachstuhl, Zimmer, usw.). Beenden nicht Sie, sondern warten Sie bis die Einsatzleitzentrale das Gespräch beendet. Bleiben Sie am Einsatzort bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte, um diese einzuweisen, oder noch weitere Informationen an die Einsatzleitung geben zu können.
Bewahren Sie Ruhe! Benutzen Sie im Brandfall auf keinen Fall einen Fahrstuhl! Versuchen Sie nicht in ein brennendes Gebäude zu gehen! Leisten Sie verletzten Personen "Erste Hilfe"! Benutzen Sie ausgewiesene Rettungswege! Versuchen Sie niemals Fettbrände mit Wasser zu löschen ( z.B. heißes Fett in einer Pfanne) ! Vergewissern Sie sich, dass bei eigenen Löschversuchen das geeignete Löschmittel benutzt wird! Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen!
Schalten Sie das Warnblinklicht Ihres PKW ein. Schließen Sie Ihre Eigengefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer aus. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem in ausreichender Entfernung aufgestelltem Warndreieck. Informieren Sie sich über das Geschehene (wie viele Verletzte, welche Art von Verletzungen, eingeklemmte Personen, weitere Gefährdungen, z.B. auslaufender Kraftstoff, Gefahrgut) ! Alarmieren Sie die Einsatzkräfte über die Notrufnummer 112. Eine Notfallmeldung muss unbedingt enthalten: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art der Verletzung liegt vor? Beenden Sie nicht den Notruf von sich aus, sondern warten Sie auf Rückfragen! Bei Notrufsendungen mit einem Handy sind die präzisen Ortangaben besonders wichtig, da Notrufe über Handy nicht unbedingt bei der zuständigen Einsatzleitzentrale auflaufen! Nach der Notrufmeldung beginnen Sie sofort mit der "Ersten Hilfe". Sind mehrere Helfer an der Unfallstelle muss mit der "Ersten Hilfe" sofort begonnen werden, den Notruf übernimmt dann eine Person. Die Maßnahmen der "Ersten Hilfe" müssen bis zum Eintreffen der Rettungsdienste fortgesetzt werden.
Sie sind gemäß § 323 c StGB zur Hilfeleistung verpflichtet! Unterlassene Hilfeleistung kann strafrechtlich verfolgt werden! Damit Sie eine gute "Erste Hilfe" leisten können, sollten Sie einen Lehrgang in Erster Hilfe besuchen und ihn in regelmäßigen Abständen auffrischen. Da die meisten Unfälle im häuslichen Bereich stattfinden und dann Angehörige betroffen sind, dürfte es auch Ihnen wichtig sein Hilfe leisten zu können!
Vorbeugender Brandschutz
In den meisten Fällen ist in privaten Wohnräumen ein Feuerlöscher nicht vorgeschrieben. Um für den Notfall gerüstet zu sein, ist es zu empfehlen sich ein Löschgerät zu beschaffen. Wenn Sie einen Feuerlöscher beschaffen wollen, lassen Sie sich von Fachleuten beraten, welcher Löschertyp für Ihren Bereich der Optimale ist. Es gibt Feuerlöscher mit unterschiedlichen Löschmittel ( z.B. Pulverlöscher, Wasserlöscher, Schaumlöscher und Kohlendioxidlöscher) und Größen ( 2 kg bis 12 kg) . Wenn Sie einen Feuerlöscher in Ihrer Wohnung bereithalten, muss dieser alle 2 Jahre von einem Fachmann geprüft werden! Bei den Pulverlöschern gibt es zwei verschiedene Bauarten, der eine ist der Dauerdrucklöscher, der andere der Aufladelöscher. Die Dauerdrucklöscher sind preiswert und meist in Baumärkten usw. erhältlich. Die Aufladelöscher sind die bessere Wahl, sie sind zwar wesentlich teuerer in der Anschaffung, doch die Wartung erheblich preiswerter.
Auch im Pkw kann ein Feuerlöscher im Notfall gute Dienste leisten!
Überprüfen Sie Ihre elektrischen Geräte auf Schäden, wenn Sie Schäden feststellen setzen Sie das Gerät außer Betrieb und lassen es vom Fachmann instand setzen! Lassen Sie offenes Feuer (z.B. Kerzen) nicht ohne Aufsicht. Vergessen Sie Ihre Bratpfanne nicht auf dem Herd. Reinigen Sie die Dunstabzugshaube in Ihrer Küche regelmäßig. Denken Sie an die Kaffeemaschine und das Bügeleisen. Flicken Sie keine Sicherungen. Bestücken Sie Ihre Lampen nur mit den zugelassenen Leuchtmittel und halten Sie die Abstände zu Gegenständen ein. Halten Sie sich bei Farben, Reinigungsmitteln, Lösemitteln und Klebstoffen an die Gebrauchsanweisung! Halten Sie Streichhölzer und Feuerzeuge von Kindern fern!
Auch am Arbeitsplatz, im Hotel, auf dem Campingplatz, oder wo immer Sie sich aufhalten, sollten Sie sich informieren wo sich das nächste Löschgerät befindet und welche Rettungswege vorhanden sind.
Ihre Feuerwehr
- Die beiden Ortschaften sind geprägt durch alte reetgedeckte Bauernhäuser, mit alten Eichen. Fährt man von Egestorf oder von Undeloh in den Ort hinein, sieht sie im malerischen Auetal liegen. Viele Besucher kommen zur Heideblüte um die reizvolle Landschaft zu genießen. Aber die Heidelandschaft ist nicht nur während der Blütezeit schön sondern auch im Herbst und Winter.
- Die Orte Sahrendorf und Schätzendorf waren bis zur Gemeindereform 1972 eine selbstständige Gemeinde. Sie hatte also eine eigene Verwaltung und auch einen Bürgermeister. Die Gemeinde war zum Beispiel auch für die Unterhaltung des Feuerlöschwesens zuständig. Zwischen den Orten liegen ohnehin nur ca. 100 m, so dass es sich im Grunde genommen um eine Ortschaft handelte. Bei der Gemeindereform 1972 ist die Gemeinde Sahrendorf/Schätzendorf in die Gemeinde Egestorf aufgegangen. Somit sind die Orte Sahrendorf/ Schätzendorf nur Ortsteile der Gemeinde Egestorf. Mit der Gemeindereform ist auch die Samtgemeinde Hanstedt gebildet worden. Einen Großteil der Verwaltungsaufgaben ist auf die Samtgemeinde übergegangen, somit auch die Unterhaltung des Feuerlöschwesens.
- Die Orte Sahrendorf/Schätzendorf haben ca. 600 Einwohner. Die Orte werden in Zukunft nicht mehr wachsen, da sie rundherum vom Naturschutzgebiet, oder vom Landschaftsschutzgebiet eingeschlossen sind. Daher können keine Baugebiete mehr entstehen. Früher waren die meisten Bewohner in der Landwirtschaft oder in ortsansässigen Handwerksbetrieben (Sägerei, Schlosserei- Kfz / Landmaschinen ) tätig. Heute ist die Mehrheit der Bewohner außerhalb der Orte tätig, wie zum Beispiel in der Großstadt Hamburg. Eine weitere Einnahmequelle sind die Gäste, die insbesondere in den Sommermonaten die Lüneburger Heide besuchen. In den Orten gibt es noch einige landwirtschaftliche Betriebe, eine Kfz-Schlosserei, eine Landmaschinenschlosserei, eine Gaststätten und ein Hotel. Durch die Überschaubarkeit der Orte ist die Dorfgemeinschaft in Ordnung. Ein großen Beitrag leisten hier die ansässigen Vereine. Es gibt die Feuerwehr, den Gesangverein, den Junggesellenclub, sowie den Faslamclub.