Bilden einer Rettungsgasse § 11 Abs. 2 StVO
- Nach Unfällen bildet sich schnell ein Stau!
Wenn sich auf Autobahnen, oder anderen Straßen ein Stau bildet, ist sofort eine Rettungsgasse zu bilden! Dies ist auch schon bei stockenden Verkehr zu berücksichtigen! Bei zweispurigen Fahrbahnen fahren die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen ganz nach links und die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen so weit wie möglich rechts! Der Standstreifen ist dabei freizuhalten! Bei drei, oder mehrspurigen Fahrbahnen wird die Rettungsgasse zwischen dem ganz linken und dem nächstliegenden Fahrstreifen gebildet. Auch hier fahren die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen ganz nach links und alle anderen Fahrzeuge auf ihren Fahrstreifen so weit wie möglich rechts! Die Rettungsgasse ist auch dann freizuhalten, wenn bereits Einsatzfahrzeuge diese passiert haben, denn in der Regel folgen noch weitere Rettungskräfte! Denken Sie daran, dass für die Unfallopfer jede Minute überlebenswichtig sein kann! Weitere Infos unter "Sonstige Links"
Verhalten des ruhenden Verkehr für Einsatzkräfte
- Oft behindern parkende Fahrzeuge die Einsatzkräfte!
Die Fahrzeuge auf unseren Straßen werden immer mehr und der Parkraum immer wenniger, daher kommt es immer häufiger zu Behinderungen der Rettungskräfte. Beim Abstellen Ihres Fahrzeuges, achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug Einsatzkräfte nicht behindern! Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht in einer Feuerwehrzufahrt. Bei engen Straßen ist eine Straßenbreite von mindestens 3m für die Einsatzfahzeuge freizuhalten! Auch Kreuzungen und Straßeneinmündungen sind freizuhalten! Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug nicht auf einem Hydranten abgestellt wird! Gerade die Unterflurhydranten sind nicht immer gleich sichtbar, achten Sie hier auf Hinweisschilder! Weitere Infos unter "Sonstige Links"
Rauchmelder
- Seit dem 01.Januar 2016 sind Rauchwarnmelder in Niedersachsen Pflicht!
Installieren sie in Ihrer Wohnung Rauchmelder. Die meisten Brandopfer schliefen beim Ausbruch des Feuers. Sie sind nicht an der Einwirkung der Flammen gestorben, sondern an den Rauchgasen. Eine schlafende Person kann den Rauch nicht wahrnehmen, sie wird im Schlaf bewusstlos und stirb an den giftigen Rauchgasen. Bereit 3 Atemzüge können tödlich sein! Rauchmelder können die Bewohner rechtzeitig warnen, somit haben diese die Möglichkeit das Gebäude zu verlassen. Rauchmelder sind eine gute Investition zur eigenen Sicherheit!
Seit März 2012 besteht in Niedersachsen die Rauchwarnmelderplicht für Neubauten! Ab November 2012 für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015! Rauchwarnmelder müssen im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren angebracht werden! Dies wird in den §§ 44 (NBauO) Niedersächsischen Bauordnung beschrieben!
Zur Zeit werden keine Kontrollen durchgeführt, ob und wo Rauchwarnmelder installiert worden sind! Sollten aber bei einem Brand Personen zu Schaden kommen, könnte ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden! Versicherungen können im Schadenfall die Leistungen kürzen! Sind keine Rauchwarnmelder installiert, liegt ein Verstoß gegen die Bauordnung vor! Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in der Bauordnung sind Bestandteile der Versicherungsbedingungen der Wohngebäude und Hausratsversicherungen! In Mietwohnungen ist für die Installation und Wartung der Rauchwarnmelder der Vermieter zuständig! Hierzu gehört die Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel! Die Wartungskosten können über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden! In Eigenheimen ist der Eigentümer für die Unterhaltung der Rauchmelder zuständig!
Wenn Sie Rauchwarnmelder installieren, achten Sie auf das Prüfzeichen EN 14604! Es gibt Rauchwarnmelder mit Vernetzung über Verkabelung oder Funk, sowie nicht vernetzte Geräte! Für welches Gerät Sie sich entscheiden ist ihnen überlassen! Vernetzte Rachwarnmelder haben den Vorteil, dass Sie auch alarmiert werden wenn in einem anderen Bereich des Gebäudes ein Feuer entsteht! Auch im Bereich der Energieversorgung sind unterschiedliche Geräte auf dem Markt! Es gibt Rauchmelder mit wechselbaren Batterien, oder fest eingebaute Batterien! Bis zu 10 Jahren Batterielaufzeit sind bei einigen Geräten möglich! Um die Funktionssicherheit zu gewährleisten sollten die Melder alle 10 Jahre ausgetauscht werden! Es sind Geräte für unter 10,-€ auf dem Markt erhältlich! Von diesen ist abzuraten! Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, ihr Schornsteinfeger ist zum Beisspiel ein Ansprechpartner!
Verhalten im Brandfall
- Vorbeugender Brandschutz zu den Weihnachtsfeiertagen und Silvester!
Lassen Sie brennende Kerzen nie ohne Aufsicht! Wenn sich der Adventskranz, oder der Weihnachtsbaum schon länger in der Wohnung befindet erhöht sich die Brandgefahr extrem! Auch eine elektrische Beleuchtung kann einen Brand auslösen! Stellen sie Löschmittel bereit (z.B. Eimer mit Wasser)!
Benutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk und beachten Sie die Bedienungsanleitung! Altersangaben der Feuerwerkskörper beachten! Nicht zugelassenes Feuerwerk ("so genannte Polenböller") können lebensgefährlich sein und der Besitz, die Benutzung kann strafrechtliche Folgen haben!
Feuerwerk, dass nicht gezündet hat, nicht noch einmal versuchen zu anzuzünden! Achten Sie auf Ihre Mitmenschen! Sorgen Sie bei Feuerwerksraketen auf eine sichere Startvorrichtung und achten Sie auf eine gefährdungsfreie Flugbahn! Beachten Sie die vorgeschriebenen Abstände zu Krankenhäuser, Altersheimen und reetgedeckten Häusern!
- Wenn Sie einen Brand entdecken und Sie können ihn selbst nicht sofort löschen!
Verlassen Sie den Raum und schließen die Tür. Informieren Sie andere Personen die sich im Gebäude aufhalten! Alarmieren Sie die Einsatzkräfte über die Notrufnummer 112! Machen Sie genaue Angaben über den Einsatzort, über die Anzahl von verletzten oder gefährdeten Personen, wenn möglich über Art und Umfang des Brandes (z.B. Kellerbrand, Dachstuhl, Zimmer, usw.). Beenden nicht Sie, sondern warten Sie bis die Einsatzleitzentrale das Gespräch beendet. Bleiben Sie am Einsatzort bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte, um diese einzuweisen, oder noch weitere Informationen an die Einsatzleitung geben zu können.
- Weitere Hinweise!
Bewahren Sie Ruhe! Benutzen Sie im Brandfall auf keinen Fall einen Fahrstuhl! Versuchen Sie nicht in ein brennendes Gebäude zu gehen! Leisten Sie verletzten Personen "Erste Hilfe"! Benutzen Sie ausgewiesene Rettungswege! Versuchen Sie niemals Fettbrände mit Wasser zu löschen ( z.B. heißes Fett in einer Pfanne) ! Vergewissern Sie sich, dass bei eigenen Löschversuchen das geeignete Löschmittel benutzt wird! Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen!
Verhalten bei einem Verkehrsunfall
- Wenn Sie auf einen Verkehrsunfall treffen!
Schalten Sie das Warnblinklicht Ihres PKW ein. Schließen Sie Ihre Eigengefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer aus. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem in ausreichender Entfernung aufgestelltem Warndreieck. Informieren Sie sich über das Geschehene (wie viele Verletzte, welche Art von Verletzungen, eingeklemmte Personen, weitere Gefährdungen, z.B. auslaufender Kraftstoff, Gefahrgut) ! Alarmieren Sie die Einsatzkräfte über die Notrufnummer 112. Eine Notfallmeldung muss unbedingt enthalten: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Personen sind betroffen? Welche Art der Verletzung liegt vor? Beenden Sie nicht den Notruf von sich aus, sondern warten Sie auf Rückfragen! Bei Notrufsendungen mit einem Handy sind die präzisen Ortangaben besonders wichtig, da Notrufe über Handy nicht unbedingt bei der zuständigen Einsatzleitzentrale auflaufen! Nach der Notrufmeldung beginnen Sie sofort mit der "Ersten Hilfe". Sind mehrere Helfer an der Unfallstelle muss mit der "Ersten Hilfe" sofort begonnen werden, den Notruf übernimmt dann eine Person. Die Maßnahmen der "Ersten Hilfe" müssen bis zum Eintreffen der Rettungsdienste fortgesetzt werden.
- Weitere Hinweise:
Sie sind gemäß § 323 c StGB zur Hilfeleistung verpflichtet! Unterlassene Hilfeleistung kann strafrechtlich verfolgt werden! Damit Sie eine gute "Erste Hilfe" leisten können, sollten Sie einen Lehrgang in Erster Hilfe besuchen und ihn in regelmäßigen Abständen auffrischen. Da die meisten Unfälle im häuslichen Bereich stattfinden und dann Angehörige betroffen sind, dürfte es auch Ihnen wichtig sein Hilfe leisten zu können!
Vorbeugender Brandschutz
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Auch im privaten Bereich ist vorbeugender Brandschutz möglich!
In den meisten Fällen ist in privaten Wohnräumen ein Feuerlöscher nicht vorgeschrieben. Um für den Notfall gerüstet zu sein, ist es zu empfehlen sich ein Löschgerät zu beschaffen. Wenn Sie einen Feuerlöscher beschaffen wollen, lassen Sie sich von Fachleuten beraten, welcher Löschertyp für Ihren Bereich der Optimale ist. Es gibt Feuerlöscher mit unterschiedlichen Löschmittel ( z.B. Pulverlöscher, Wasserlöscher, Schaumlöscher und Kohlendioxidlöscher) und Größen ( 2 kg bis 12 kg) . Wenn Sie einen Feuerlöscher in Ihrer Wohnung bereithalten, muss dieser alle 2 Jahre von einem Fachmann geprüft werden! Bei den Pulverlöschern gibt es zwei verschiedene Bauarten, der eine ist der Dauerdrucklöscher, der andere der Aufladelöscher. Die Dauerdrucklöscher sind preiswert und meist in Baumärkten usw. erhältlich. Die Aufladelöscher sind die bessere Wahl, sie sind zwar wesentlich teuerer in der Anschaffung, doch die Wartung erheblich preiswerter.
Auch im Pkw kann ein Feuerlöscher im Notfall gute Dienste leisten!
- Weitere Hinweise!
Überprüfen Sie Ihre elektrischen Geräte auf Schäden, wenn Sie Schäden feststellen setzen Sie das Gerät außer Betrieb und lassen es vom Fachmann instand setzen! Lassen Sie offenes Feuer (z.B. Kerzen) nicht ohne Aufsicht. Vergessen Sie Ihre Bratpfanne nicht auf dem Herd. Reinigen Sie die Dunstabzugshaube in Ihrer Küche regelmäßig. Denken Sie an die Kaffeemaschine und das Bügeleisen. Flicken Sie keine Sicherungen. Bestücken Sie Ihre Lampen nur mit den zugelassenen Leuchtmittel und halten Sie die Abstände zu Gegenständen ein. Halten Sie sich bei Farben, Reinigungsmitteln, Lösemitteln und Klebstoffen an die Gebrauchsanweisung! Halten Sie Streichhölzer und Feuerzeuge von Kindern fern!
Auch am Arbeitsplatz, im Hotel, auf dem Campingplatz, oder wo immer Sie sich aufhalten, sollten Sie sich informieren wo sich das nächste Löschgerät befindet und welche Rettungswege vorhanden sind.
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